Satzung: Gestaltungssatzung
Werbeanlagen und die hiermit im räumlichen Zusammenhang stehenden Fassaden von Gebäuden sollen den übergeordneten, historisch geprägten Stadtbildgegebenheiten folgen und sich in Anzahl, Art, Größe, Erscheinungsform und Anordnung in das Stadtbild einfügen. Dabei haben sie sich in das baugestalterische Erscheinungsbild der jeweiligen Gebäudefassade und deren gliedernden Architektur- und Baustilelementen einzufügen. Diese Satzung regelt die Zulässigkeit solcher Anlagen und Fassadengestaltungen. Die hier gezeigte Gestaltungssatzung dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 19.09.2012, Offenlegungsbeschluss
- 05.10.2012, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 15.10.2012 - 12.11.2012, Offenlage
- 30.01.2013, Offenlegungsbeschluss
- 27.02.2013, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 08.03.2013 - 08.04.2013, Offenlage
- 16.07.2013, Satzungsbeschluss
- 13.09.2013, Rechtskraft
Anhänge
- Satzung
- Begründung