Bebauungsplan: 201, Kettelerufer, 8. Änderung
Für eine bessere Ausnutzbarkeit von Grund und Boden werden die Baugrenzen geringfügig angepasst. In Anlehnung an die heute üblichen Dachausbildungen soll die bislang gültige Vorgabe über Form und Neigung aufgehoben werden. Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 21.11.2012, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) BauGB
- 21.11.2012, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 21.11.2012, Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
- 04.12.2012 - 07.01.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 12.03.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.04.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung