Bebauungsplan: 042 L, Violinenweg, 7. Änderung
Die Änderung umfasst die geringfügige Ausweitung des überbaubaren Bereiches um 2 Meter zur Straße hin. Dadurch werden im Änderungsbereich bauliche Erweiterungen in einem für die Örtlichkeit vertretbarem Maß nach Norden hin ermöglicht. Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 26.03.2014, Änderungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 1 (8) i.V.M. § 13 BauGB
- 26.03.2014, Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
- 10.04.2014, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 28.04.2014 - 28.05.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 30.09.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.10.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung