Bebauungsplan: 030 L, Hauenhorst-Mitte, 9. Änderung
Ziel der beabsichtigten Bebauungsplanänderung ist die Ermöglichung einer moderaten und geordneten Nachverdichtung auf den Potenziale bietenden Wohnbaugrundstücken im dargestellten Änderungsbereich. Die Änderung besteht im Wesentlichen darin, dass ein neues Baufeld im rückwärtigen Bereich vorgesehen ist und dieses das bisherige Planungsrecht im Änderungsbereich zum Zwecke der Nachverdichtung ergänzt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf;.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 15.03.2017, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 13 a BauGB
- 15.03.2017, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 15.03.2017, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 22.03.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 03.04.2017 - 08.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung mit Anlagen
- Textliche Festsetzungen
- Bekanntmachungen