Bebauungsplan: 316, Parkstraße - Ferdinandstraße
Wesentliches Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, das Quartier im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit teilweise in die Jahre gekommenen Gebäuden und partiell brach gefallenen Flächen im Stadtteil Dorenkamp städtebaulich neu zu ordnen. Dabei soll insbesondere mehr benötigter Wohnraum ermöglicht werden. Ebenso sind im nordwestlichen Quartiersbereich Möglichkeiten für Gastronomie-, Laden- und Büroflächen vorgesehen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
- Herr Frank Gerdes, Telefon: 05971 939 419, E-Mail: frank.gerdes@rheine.de
Verfahrensschritte
- 15.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.03.2017, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 22.03.2017, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 29.03.2017 - 21.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 29.03.2017 - 21.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 13.03.2019, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 22.03.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 01.04.2019 - 06.05.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 09.07.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.02.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Legende
- Begründung
- Textliche Festsetzungen
- Gutachten
- Bekanntmachungen