Bebauungsplan: 074, Wohnviertel westlich Mathias-Spital
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74, Kennwort: "Wohnviertel westlich Mathias-Spital" dient im Wesentlichen der Steuerung der Nachverdichtung in dem mit dem Geltungsbereich markierten Wohnsiedlungsbereich. Für die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Wohnquartiers sind in einem einfachen Bebauungsplan städtebauliche Dichtewerte in Form von Festsetzungen bezüglich der maximal zulässigen Anzahl an Wohneinheiten je Wohngebäude und auch bezogen auf die Grundstücksfläche vorgesehen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Frank Gerdes, Telefon: 05971 939 419, E-Mail: frank.gerdes@rheine.de
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 25.04.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.04.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 19.09.2018, Offenlegungsbeschluss gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
- 12.11.2018 - 12.12.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 26.03.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.04.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Bekanntmachung der Offenlage v. 03. November 2018
Bekanntmachung der Offenlage v. 03. November 2018 - Bekanntmachung zur Rechtskraft