Bebauungsplan: 228, Stadtpark, 2. Änderung
Wesentliches Ziel und Grundzug der vorliegenden Planung ist die Ermöglichung einer kombinierten Hallen- und Freibadnutzung am Standort. Daneben wurde im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplans auch für das Grundstück der südlich gelegenen Jugendherberge das bisherige Baufeld geringfügig erweitert und eine moderate Nachverdichtung ermöglicht.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 19.09.2018, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 13 a BauGB
- 19.09.2018, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 19.09.2018, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 21.09.2018, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 02.10.2018 - 02.11.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.12.2018, Satzungsbeschluss
- 22.12.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Gutachten
- Bekanntmachungen