Bebauungsplan: 118, Gartenstraße
Das Wohngebiet „Gartenstraße“ ist ein innenstadtnahes Wohnquartier, welches vor allem durch seine baustrukturelle Heterogenität (insbesondere Geschossigkeit und überbaubare Grundstücksfläche) geprägt ist. Neben kleineren, eingeschossigen Einfamilienhäusern befinden sich auch mehrere größere, dreigeschossige Mehrfamilienhäuser im Gebiet. Die „Spannbreite“ der baulichen Entwicklung ist für eine weitere planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB zu groß. Aufgrund der guten Lage im Stadtgebiet Rheines, einiger Baulücken und dem gehobenen Alter der Gebäude sind der Druck und das Interesse an baulicher Veränderung im Wohnquartier hoch.
Das städtebauliche Konzept des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 118, Kennwort: "Gartenstraße" soll für das innenstadtnahe Quartier die bauliche Innenentwicklung verträglich steuern. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes nehemn die bestehenden Baustrukturen auf und definieren maßvolle Erweiterungen, verbindliche Höhen und überbaubare Grundstücksflächen. Der Fokus liegt insbesondere auf die Nutzbarmachung von Baulücken und die Erweiterung von Bestandsgebäuden innerhalb des Plangebietes.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 21.11.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.11.2018, Offenlegungsbeschluss gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
- 14.01.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 14.01.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 22.01.2019 - 22.02.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 27.11.2019, Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Änderung der Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB
- 17.06.2020, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 23.06.2020, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 29.06.2020 - 31.07.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 29.06.2020 - 31.07.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 23.09.2020, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 07.10.2020, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 19.10.2020 - 27.11.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.03.2021, Beschluss der erneuten Offenlage gem. § 4 a (3) BauGB
- 01.04.2021, Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
- 14.04.2021 - 12.05.2021, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4a (3) BauGB
- 29.06.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.08.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Gartenstraße - Veränderungssperre
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Gutachten
- Bekanntmachungen