Flächennutzungsplan: 36. Änderung Flächennutzungsplan Nahversorgungszentrum Salzbergener Straße

Zur planungsrechtlichen Absicherung ist neben der Änderung des Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da der Flächennutzungsplan neben der Darstellung als Sondergebiet des großflächigen Einzelhandels „Nahversorgungszentrum“ auch eine Angabe zur maximalen Verkaufsfläche in diesem zentralen Versorgungsbereich enthält. Der bisherige Wert von 1.580 qm Gesamtverkaufsfläche für alle im Sondergebiet zulässigen Einzelhandelsbetriebe ist zur Absicherung der Erweiterungsabsichten von „Aldi“ auf 1.880 qm auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu erhöhen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.

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Ãœbersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 21.11.2018, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 21.11.2018, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 08.02.2019, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 18.02.2019 - 12.03.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 26.06.2019, Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
  • 02.08.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 12.08.2019 - 12.09.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 03.12.2019, Feststellungsbeschluss
  • 29.04.2020, Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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