Bebauungsplan: 033, Fliederweg, 1. Änderung
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33, Kennwort "Fliederweg" dient im Wesentlichen der Steuerung der Nachverdichtung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Für die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägten Wohnquartiers ist, ergänzend zu den bereits im ursprünglichen Bebauungsplan bestehenden Festsetzungen, ein städtebaulicher Dichtewert in Form einer Festsetzung bezüglich der maximal zulässigen Anzahl an Wohneinheiten je Wohngebäude vorgesehen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 30.01.2019, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB
- 30.01.2019, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 30.01.2019, Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
- 18.02.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 26.02.2019 - 29.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.06.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Bekanntmachungen