Bebauungsplan: 154, Spiekstraße, 7. Änderung
Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 154, Kennwort: "Spiekstraße" dient der Sicherung der ursprünglichen Intention des Bebauungsplanes. Aus diesem Grund wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB die Zahl der zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude auf zwei festgesetzt. Eine Doppelhaushälfte ist als ein Gebäude zu verstehen, sodass je Doppehaus maximal vier Wohneinheiten zulässig sind.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 30.01.2019, Änderungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 1 (8) i.V.M. § 13 BauGB
- 30.01.2019, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 18.02.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 26.02.2019 - 29.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.06.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Bekanntmachungen