Bebauungsplan: 190, Engernstraße - Teil B, 6. Änderung
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190, Kennwort "Engernstraße Teil B" dient im Wesentlichen der Steuerung der Nachverdichtung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Für die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägten Wohnquartiers sind, ergänzend zu den bereits im ursprünglichen Bebauungsplan bestehenden Festsetzungen, städtebauliche Dichtewerte in Form von Festsetzungen bezüglich der maximal zulässigen Anzahl an Wohneinheiten je Wohngebäude und auch bezogen auf die Grundstücksfläche vorgesehen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 13.03.2019, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB
- 15.05.2019, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 15.05.2019, Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
- 27.05.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 04.06.2019 - 05.07.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.09.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.10.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Bekanntmachungen