Bebauungsplan: 344, Pater-Schunath-Straße
Im Sinne der Innenentwicklung soll die derzeitig brachliegende Fläche im Zentrum von Rheine-Hauenhorst an der Mesumer Straße als Wohnbaufläche entwickelt werden. Da für das Plangebiet bisher kein Bebauungsplan besteht, sollen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden, um damit das Brachflächenpotenzial im Stadtgebiet zu nutzen und die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich für Siedlungszwecke möglichst zu vermeiden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 13.03.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- 13.03.2019, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 08.07.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 16.07.2019 - 30.08.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 03.12.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 17.12.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Gutachten
- Bekanntmachungen