Bebauungsplan: 178, Gordenkamp, 2. Änderung
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, im Sinne der Nachverdichtung auf dem bereits bebauten Grundstück ein weiteres Wohngebäude planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierzu wird ein neues Baufeld an Stelle der heute bestehenden Garagen-/Stellplatzanlage ausgewiesen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 09.10.2019, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 13 a BauGB
- 09.10.2019, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 28.10.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 06.11.2019 - 06.12.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 31.03.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.04.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Bekanntmachungen