Veränderungssperre: Gartenstraße - Veränderungssperre

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat daher in seiner Sitzung
am 27. November 2019 die Änderung der Ziele und Zwecke des sich in Aufstellung befindli-
chen Bebauungsplanes Nr. 118, Kennwort: „Gartenstraße“ beschlossen, um eine gesteuerte
Nachverdichtung und geordnete städtebauliche Entwicklung in der Gartenstraße zu ermögli-
chen, die eine weitere bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen
Interessen zulässt. Dafür bedarf es eines qualifizierten Bebauungsplanes, der weitreichende-
re Festsetzungen definieren soll, als „nur“ die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten.
Der neue Entwurf soll zumindest Aussagen zur überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ), zur
Geschossigkeit, zur Gebäudehöhe (First- und Traufhöhe) und den überbaubaren Flächen
(durch Baugrenzen) treffen. Dadurch kann eine ausgewogene städtebauliche Entwicklung für
das Quartier erreicht werden, die sowohl den Interessen einer Nachverdichtung als auch de-
nen einer Beschränkung entspricht und die bestehenden städtebaulichen Konflikte löst. 

Die Stadtverwaltung bereitet nun ein qualifiziertes Bauleitplanverfahren für das Wohnquartier
der Gartenstraße vor. Dafür müssen Voruntersuchungen stattfinden, die u.a. eine tieferge-
hende Bestandsaufnahme und Bewertung der vorhandenen Strukturen, die Lärmsituation und
eine artenschutzrechtliche Prüfung umfassen. Da diese Voruntersuchungen und die Erstel-
lung eines „neuen“ Bebauungsplanentwurfs Zeit benötigen, ist die Aufstellung einer Verände-
rungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB erforderlich. Hierdurch wird sichergestellt, dass Vorha-
ben, die die Durchführung der Bauleitplanung und die Realisierung der künftig festgesetzten
städtebaulichen Ziele unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden, sachgerecht
zurückgestellt werden können. 

Ãœbersichtsplan

Ãœbersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 14.01.2020, Ratsbeschluss
  • 27.01.2020, Bekanntmachung
  • 28.01.2020, Rechtskraft

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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