Bebauungsplan: 315, Flemingstraße
Ziel der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist es, die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude zu steuern und Vorgaben für eine angemessene, verträgliche Nachverdichtung festzulegen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 17.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 17.06.2020, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 17.06.2020, Offenlegungsbeschluss gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
- 24.06.2020, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 06.07.2020 - 17.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 06.10.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 23.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Bekanntmachungen