Bebauungsplan: 316, Parkstraße - Ferdinandstraße, 1. Änderung
Ziel der Bebauungsplanänderung ist, durch eine Nutzungsänderung der Gebietseinheit von Mischgebiet (MI) in Urbanes Gebiet (MU) dem Rückzug von Nutzungen und damit verbunden gewerblichen Leerstand entgegenzuwirken und die ursprüngliche Intention des Bebauungsplans – Entwicklung einer gemischten Nutzungsstruktur mit dem Schwerpunkt „Stärkung der Wohnfunktion“ und einer gebietsverträglichen Misch- und Gewerbenutzung innerhalb des Plangebiets – planungsrechtlich zu sichern und zu steuern.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 23.09.2020, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 13 a BauGB
- 23.09.2020, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 08.10.2020, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 19.10.2020 - 27.11.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 02.03.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.04.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Bekanntmachungen