Bebauungsplan: 317, Vereinsheim Hauenhorst
Fünf Hauenhorster Vereine beabsichtigen, auf dem Sportgelände des SV Germania Hauenhorst ein gemeinschaftliches Vereinsheim zu realisieren, um einerseits wieder eine zentrale Versammlungsstätte zu schaffen, andererseits aber auch das Vereinsleben im Stadtteil Hauenhorst aufrecht zu erhalten. Somit soll das geplante Vorhaben nicht nur rein sportlichen Zwecken dienen, sondern auch eine Nutzung außerhalb des Sportbetriebes der jeweiligen Vereine ermöglichen. Durch die geplanten Nutzungen des Vereinsheimes löst das Vorhaben ein Planerfordernis aus, was Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung, Jannik Hülsbusch, Tel.: 05971 939-475, auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 17.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.03.2021, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 01.04.2021, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 14.04.2021 - 19.05.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 08.12.2021, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 22.01.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 31.01.2022 - 14.03.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.06.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.01.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Gutachten
- Umweltbezogene Informationen
- Bekanntmachungen