Bebauungsplan: 058R, Kanalhafen - Ost, 5. Änderung
Ziel der Planänderung ist die Vergrößerung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens, die Verlegung des bisher geplanten Verlaufs der Kanalstraße in Richtung Südwesten und die Anpassung der Baugrenzen an derzeit übliche Abstände zwischen Straßenrand und Baukörper. Die Bebauungsplanänderung dient der Optimierung des bereits vorhandenen Planungs- bzw. Baurechts und gilt damit als Maßnahme der Innenentwicklung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung, Jannik Hülsbusch, Tel.: 05971 939-475, auf.
+++Auf Grund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche aktuell bis auf unbestimmte Zeit im Rathaus nur noch nach telefonischer oder digitaler Vereinbarung (Tel.: 05971/939-475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de) möglich. +++
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 17.03.2021, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 13 a BauGB
- 17.03.2021, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 01.04.2021, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 14.04.2021 - 28.05.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 29.06.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.08.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Bekanntmachungen