Satzung: Stellplatzsatzung, 1. Fortschreibung
Seit dem 25.11.2020 ist die Stellplatzsatzung der Stadt Rheine rechtskräftig und gibt verbindliche Vorgaben zum Stellplatzbedarf von Bauvorhaben im Rheiner Stadtgebiet. In den letzten zwei Jahren hat die Bauaufsicht der Stadt Rheine gute Erfahrungen mit dem generellen Aufbau der Stellplatzsatzung gemacht. Die Grundsystematik hat sich als sehr zielführend herausgestellt und die Tatsache eine auf Rheine zugeschnittene Lösung zu haben als vorteilhaft. Im Detail wurden aber auch Verbesserungsmöglichkeiten ausfindig gemacht. Darüber hinaus hat die Bauordnung Rückmeldung von Bauherren und Architekten erhalten, die ebenfalls Veränderungswünsche und / oder Anwendungsprobleme kommuniziert haben. Die Bauaufsicht hat in Zusammenarbeit mit der Stadtplanung und der Verkehrs- und Mobilitätsplanung die bisherige Version der Stellplatzsatzung überarbeitet und diese in Teilen um neue Regelungsinhalte ergänzt. Darüber hinaus wurden zum besseren Verständnis redaktionelle Änderungen vorgenommen und klarstellende Formulierungen hinzugefügt.
Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung, Jannik Hülsbusch, Tel.: 05971 939-475 auf.
Ansprechperson
- Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de
Verfahrensschritte
- 24.11.2022, Offenlegungsbeschluss
- 07.12.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 16.12.2022 - 24.01.2023, Offenlage
- 28.03.2023, Satzungsbeschluss
- 26.05.2023, Rechtskraft
Anhänge
- Stellplatzsatzung
- Richtzahltabelle
- Begründung
- Bekanntmachung