Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
RO 32 "Eckumer Kirchpfad II", 1. Änderung
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bis zum Stichtag 20.04.2012 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 20.12.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
BebauungsplanBegründung