Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

OE 04 "Dorfanger", 4. Änderung

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. Hinweis: Bis zum Stichtag 20.04.2012 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.

Lage des Plangebietes
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 08.08.2013 - 09.09.2013, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

PlandarstellungTextliche FestsetzungenBegründung