Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
FA 01 "Bruchstraße" - Aufhebung
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Der Bebauungsplan FA 1 "Bruchstraße" wurde im Jahr 1967 aufgestellt und 1970 als Satzung bekannt gemacht. Bei der Überprüfung der alten Bebauungspläne im Gemeindegebiet ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Plan den heutigen Ansprüchen an Planung nicht mehr entspricht und er daher aufgehoben werden sollte. Die Aufhebung dieses Planes einschließlich der 1. - 4. Änderung hat weder auf das Plangebiet noch auf die angrenzenden Nachbargebiete grundsätzliche Auswirkungen.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 04.10.2013 - 05.11.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB