Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
RO 14 "Schul- und Sportanlage am Nettesheimer Weg", 2. Änderung
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 03.04.2014 - 06.05.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13a i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- 26.03.2015 - 28.04.2015, Öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- RO 14 "Schul- und Sportanlage am Nettesheimer Weg"
Anhänge
Plandarstellung
- RO 14 2. Änderung Bebauungsplan
Bebauungsplan