Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
46. Änderung des Flächennutzungsplanes "Steinbrink"
Offenlage
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 29.10.2015 die öf-fentliche Auslegung des Entwurfes der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen, einschließlich des Entwurfes der Begründung mit dem Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Der Bereich der 46. Änderung liegt, entsprechend der zeichnerischen Darstellung, am nördlichen Ortsrand von Rommerskirchen.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Fläche für die Landwirt-schaft in Wohnbaufläche bzw, Grünfläche geändert werden. Mit der 46. Ände-rung des Flächennutzungsplanes wird die planerische Grundlage für die nachfolgende, verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes geschaffen.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sowie weitere Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten liegen vor:
Schutzgut Mensch: Informationen über Belastungen des Plangebietes in Form von siedlungsbedingten Emissionen
Schutzgut Pflanzen, Tiere und Landschaft: Informationen über das mögliche Vor-handensein von planungsrelevanten Arten (Artenschutzrechtliche Prüfung) und zur Gestaltung des Landschaftsbildes
Schutzgut Boden: Informationen über die vorhandene Bodenwertigkeit
Schutzgut Wasser: Informationen zur Grund- und Niederschlagswassersituation
Schutzgut Klima und Luft: Informationen zum Mikroklima und zu bestehenden Vorbelastungen des Plangebietes durch Lärmimmissionen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Informationen zum Vorhandensein von Bodendenkmälern
Hinzu kommen Informationen zu tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen und zur Zuordnung von Erdbebenzonen.
Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom
19.11.2015 bis einschließlich 21.12.2015
zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Gemeinde Rommerskirchen aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift, im Rathaus Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen, Amt für Grundstücksmanagement, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Dienststunden, vorgebracht werden.
Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Grundstücksmanagement auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 16.10.2014 - 17.11.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 19.11.2015 - 21.12.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- RO 45 "Steinbrink"
Anhänge
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