Flächennutzungsplan in Bearbeitung
47. FNP-Änderung "Windkraft Rommerskirchen"
Die Gemeinde Rommerskirchen stellt im aktuellen FNP im Südosten des Gemeindegebietes südöstlich des Ortskernes von Rommerskirchen an der Gemeindegebietsgrenze zu den Städten Pulheim und Bergheim (beide Rhein-Erft-Kreis) seit 1999 eine ca. 8,57 ha große "Fläche für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" dar. Die Kriterien zur Ermittlung geeigneter Zonen haben sich inzwischen sowohl gemäß des gültigen Windenergie-Erlasses („Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung“ vom 11.07.2011 - MKULNV NRW et al. 2011) als auch der aktuellen Rechtsprechung zum Teil wesentlich geändert. Zudem erreichen Windenergieanlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, inzwischen Höhen von mehr als 150 m. Da der neue Landesentwicklungsplan sowie der neue Regionalplan eine stärkere Förderung der Windenergienutzung vorsieht, soll die FNP-Darstellung der Gemeinde Rommerskirchen diesen geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Um eine Konzentration zukünftiger Windenergieanlagen in Windparks zu erreichen und eine übermäßige Belastung des Freiraums sowie der Bevölkerung von Rommerskirchen zu verhindern, sollen Flächen als „Konzentrationsflächen für Windenergie“ dargestellt werden.
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen, einschließlich des Entwurfes der Begründung mit dem Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Der Bereich der 47. Änderung betrifft entsprechend der zeichnerischen Darstellung, folgende Flächen:
Fläche 1 Ueckinghoven
Fläche 2 Vanikum
Fläche 3 Butzheim
Fläche 4 Gill
Um eine Konzentration zukünftiger Windenergieanlagen in Windparks zu erreichen und eine übermäßige Belastung des Freiraums sowie der Bevölkerung von Rommerskirchen zu verhindern, sollen diese Flächen als „Konzentrationsflächen für Windenergie“ dargestellt werden.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sowie weitere Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten liegen vor:
Schutzgut Mensch: Informationen über Belastungen des Plangebietes in Form von Lärm, Schattenwurf und Infraschall
Schutzgut Pflanzen, Tiere und Landschaft: Informationen über das mögliche Vorhandensein von planungsrelevanten Arten (Artenschutzrechtliche Prüfung), zu Aufforstungsflächen und zur Gestaltung des Landschaftsbildes
Schutzgut Boden: Informationen über die vorhandene Bodenwertigkeit und zur Erdbebengefährdung
Schutzgut Wasser: Informationen zur Grund- und Niederschlagswassersituation
Schutzgut Klima und Luft: Informationen zum Mikroklima und zu bestehenden Vorbelastungen des Plangebietes durch Lärmimmissionen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Informationen zum Vorhandensein von Bodendenkmälern
Hinzu kommen Informationen zu tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen und zu Infrastrukturtrassen.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 23.07.2015 - 24.08.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 16.03.2017 - 18.04.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.09.2017 - 23.10.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 23.11.2017 - 07.12.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB
- 14.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB