Satzung in Bearbeitung
RO 50 "Blumenweg"
Die räumlichen Kapazitäten für Flüchtlinge stoßen in Rommerskirchen an ihre Grenzen. Daher müssen Bauflächen in der Gemeinde entwickelt werden, um dem drängenden Bedarf an Wohnraum für die große Zahl von Flüchtlingen gerecht zu werden. Um hier kurzfristig reagieren zu können, versucht die Verwaltung, vor allem gemeindeeigene Flächen zu entwickeln.
Ein Grundstück am Blumenweg nördlich der Bahnlinie direkt an die Bahngleise angrenzend gehört zu diesen Flächen. Es handelt sich um eine Fläche im Außenbereich, die Teil einer bestehenden Splittersiedlung ist. Hier finden sich Gebäude, die einerseits der Wohnnutzung dienen, andererseits kleinteiliges, nicht störendes Gewerbe beherbergen. Als Grundlage zur Umsetzung der Planung und damit als rechtliche Voraussetzung für den Bauantrag bedarf es einer Außenbereichssatzung, die die gesamte Splittersiedlung umfasst.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 08.10.2015 - 09.11.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB