Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

RO 29 "Mariannenpark", 03. vereinfachte Änderung

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 28.01.2016 den Beschluss zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Rommerskirchen Nr. 29 „Mariannenpark“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Rommerskirchen Nr. 29 „Mariannenpark“ hat zum Ziel, dass das Grundstück von der Venloer Straße aus durch einen Rechtsabbieger erschlossen werden kann. Betroffen ist das Grundstück Gemarkung Rommerskirchen, Flur 17, Flurstück 606. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen.

Gemäß § 13 des Bebaugesetzbuches i.V.m. § 2, vom 23.09.2004 (BGBl. I. S, 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I. S. 3316) wird der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Rommerskirchen Nr. 29 „Mariannenpark“, einschließlich des Entwurfes der Begründung hierzu für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Rommerskirchen Nr. 29 „Mariannenpark“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom

11.02.2016 bis einschließlich 11.03.2016

während der allgemeinen Dienststunden im Amt für Grundstückmanagement im Dienstleistungszentrum an der Bahnstrasse 51, 41569 Rommerskirchen, Zimmer 1.11 (1. Obergeschoss), zu jedermanns Einsicht aus.

Zudem liegt eine artenschutzrechtliche Inspektion vor.

Während dieser Zeit können Anregungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

RO 29 3Ä Übersicht
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 28.01.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.02.2016 - 11.03.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge