Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
49. FNP-Änderung "Im Kamp"
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll landwirtschaftliche Fläche in gemischte Baufläche und Grünfläche zur Abrundung der Ortslage geändert werden. Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planerische Grundlage für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 08.06.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 16.06.2017 - 17.07.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 15.02.2018 - 16.03.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 13.12.2018 - 18.01.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 14.02.2019, Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung gem. § 1 Abs. (3) und § 2 Abs. (1) des BauGB
- 10.07.2019, Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- HOE 15 "Im Kamp"
- HOE 15 "Im Kamp", 1. vereinfachte Änderung