Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
FA 05 "Gewerbegebiet Anstel", 2. vereinfachte Änderung
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 05.04.2018 - 03.05.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 07.06.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- FA 05 "Gewerbegebiet Anstel"
Anhänge
PlandarstellungTextliche FestsetzungenBegründung