Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

OE 10 "Deelen Ost"

Anlass der Planung ist das Anliegen der Gemeinde Rommerskirchen, dem Bedarf an Baugrundstücken im Ortsteil Deelen nachzukommen und die für die Errichtung einer entsprechenden Wohnbebauung geeigneten Flächen zu entwickeln.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes OE 10 „Deelen Ost“ beabsichtigt die Gemeinde Rommerskirchen, dem anhaltenden Bedarf an Baugrundstücken gerecht zu werden. Die Planung ist Teil der kommunalen Baulandpolitik, die die Deckung des sich aus den einzelnen Ortslagen entwickelnden Eigenbedarfs an Bauland zum Ziel hat. Die Entwicklung erfolgt dabei unter Nutzung der im Flächennutzungsplan vorhandenen Flächenpotenziale und der sinnvollen Abrundung der Ortslage sowie der Nutzung vorhandener Infrastruktur.

Mit der Ausweisung von Grundstücken für freistehende Einzel- bzw. Doppel- oder Reihenhäuser werden vorhandene Bebauungsstrukturen aufgegriffen. Der Bebauungsplan zielt auf eine maßvolle Verdichtung mit angemessenen Grundstücksgrößen ab. Nach derzeitigem Planungsstand ergibt sich bei der Aufteilung der Baugrundstücke eine Parzellierung von sieben Grundstückseinheiten. Geht man davon aus, dass jedes Grundstück mit nur einer Wohneinheit belegt ist, ergeben sich dementsprechend sieben Wohneinheiten.

OE 10
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 03.06.2019 - 05.07.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 12.12.2019 - 20.01.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.02.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.03.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge