Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
51. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbepark VII"
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 den Beschluss zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Rommerskirchen Gewerbepark VII gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung durchzuführen.
Der Vorentwurf der 51. FNP-Änderung der Gemeinde Rommerskirchen Gewerbe-park VII sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom
18.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019
zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Gemeinde Rommerskirchen aus.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 18.07.2019 - 19.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 27.02.2020 - 30.03.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 20.04.2020 - 22.05.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 10.10.2022 - 13.11.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 02.02.2023, Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung gem. § 1 Abs. (3) und § 2 Abs. (1) des BauGB
- 29.08.2023, Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- 51. FNP-Ä Plandarstellung Frühzeitige
Plandarstellung Frühzeitige - Plandarstellung Offenlage
Plandarstellung Offenlage - Plandarstellung erneute Offenlage
- Plandarstellung final