Sonstige Planungen
Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Rommerskirchen
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat am 12.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan (LAP) gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Lärmaktionsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
Anhänge
Lärmaktionsplan der Gemeinde Rommerskirchen
- Lärmaktionsplan - Bekanntmachung über Beschluss
- Bericht über die Lärmkartierung für die Gemeinde Rommerskirc
- Umgebungsärmkartierung an Schienwegen von Eisenbahnen des Bu
- Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des
- Eisenbahn-Budesamt - Lärmstatistik
- Schienenverkehr 24h (Schienenwege des Bundes)
- Schienenverkehr nachts (Schienenwege des Bundes)
- Schienenverkehr 24h (sonstige Schienenwege)
- Schienenverkehr nachts (sonstige Schienenwege)
- Straßenverkehr 24h
- Straßenverkehr nachts