Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Verfahren

Lärmaktionsplan (4. Runde) der Gemeinde Rommerskirchen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das die Reduzierung der Lärmbelastung sowie den Schutz ruhiger Gebiete zum Ziel hat. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.


Ansprechperson

  • Frau Lina Soika, Telefon: 02183/800-98, E-Mail: lina.soika@rommerskirchen.de
  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 18.04.2024, Aufstellungsbeschluss gemäß 47d BImSchG - Bundesimmissionsschutzgesetz
  • 29.04.2024 - 31.05.2024, Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d BImSchG
  • 16.07.2024 - 13.08.2024, Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d BlmSchG
  • 29.08.2024, Beschluss gem. 47a-f -BImSchG - Bundesimmissionsschutzgesetz

Anhänge