Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
HOE 15 "Im Kamp"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans HOE 15 „Im Kamp“ in Widdeshoven beabsichtigt die Gemeinde Rommerskirchen, dem anhaltenden Bedarf an Baugrundstücken gerecht zu werden. Die Planung ist Teil der kommunalen Baulandpolitik, die die Deckung des sich aus den einzelnen Ortslagen entwickelnden Eigenbedarfs an Bauland zum Ziel hat. Die Entwicklung erfolgt dabei unter Nutzung der im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Rommerskirchen vorhandenen Flächenpotenziale sowie im Kontext von vorhandener Infrastruktur.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
- Frau Julia Schröder, Telefon: 02183 / 800 83, E-Mail: julia.schroeder@rommerskirchen.de
Verfahrensschritte
- 29.03.2018 - 30.04.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.07.2020 - 14.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.01.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.02.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 49. FNP-Änderung "Im Kamp"
- HOE 15 "Im Kamp", 1. vereinfachte Änderung