Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

R 2 Rothaurach 1. Änderung in der Gemarkung Rothaurach

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 30.12.1899, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Anhänge

Bebauungsplan