Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
R 2 Rothaurach 1. Änderung in der Gemarkung Rothaurach
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 30.12.1899, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Anhänge
Bebauungsplan
- Bebauungsplan (PDF, 646,65 KB)