Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
46 a Südliche Paracelsus Straße 3. Änderung in der Gemarkung Roth
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 19.08.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
textl. Festsetzung
- textl. Festsetzung (PDF, 27,84 KB)