Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

46 b Sauerbruchstr./ Paracelsusstr. 1. Änderung in der Gemarkung Roth

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 07.12.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Bebauungsplan

textl. Festsetzung