Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

61 Industriegebiet an der Lände 5. Änderung in der Gemarkung Roth

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 08.10.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplan

textl. Festsetzung