Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

San 3.1 Sieh-Dich-Für-Weg in der Gemarkung Roth

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 20.05.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Bebauungsplan

textl. Festsetzung