Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
26. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Bereich "Kindertagesstätte am Stadtpark" in der Gemarkung Roth
Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung mit der Bezeichnung Kindertagesstätte am Stadtpark befindet sich südöstlich der Altstadt und nördlich des Stadtparks in der Gemarkung Roth. Gegenstand der Änderung ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und östlich der Otto-Schrimpff-Straße weiterhin die Darstellung flächenhafter Gehölzbestände. Dies sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Kindertagesstätte am Stadtpark.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 22.07.2013, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Anhänge
Plandarstellung
- 26. Flächennutzungsplanänderung (PDF, 297,41 KB)
Bekanntmachung
- Bekanntmachung der Genehmigung (PDF, 732,99 KB)