Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
30. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Bereich "Sauerbruckstraße/Paracelsusstraße" in der Gemarkung Roth
In der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes im Bereich ROTHMÜHL-PASSAGEN wird der Flächennutzungsplan redaktionell angepasst. Ursprünglich gewerblich ausgewiesene Bauflächen bzw. gemischte Bauflächen werden als Sonderbauflächen dargestellt. Dies entspricht den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. seiner 1. Änderung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 16.11.2015, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- 30. Änderung (PDF, 6,89 MB)
Bekanntmachung
- Bekanntmachung der Genehmigung (PDF, 134,17 KB)