Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

89 Bahnhof Roth Südost; Teiländerung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 79 Bahnhof Roth; in der Gemarkung Roth

Auslöser für die Überplanung des Quartiers ist die geplante Wohnnutzung innerhalb des Mischgebietes, direkt gegenüber dem Bahnhof. Die nicht mehr genutzten Gewerbeflächen sollen bei sehr guter Anbindung durch Bus und Bahn und durch die innenstadtnahe Lage in einen kleineren Wohnpark mit 12 Wohnungen umgenutzt werden.

Zusammen mit den benachbarten Nutzungen wie der vorhandenen Gaststätte und dem Restverkauf des ehemals ansässigen Natursteinwerks bleibt der Charakter eines Mischgebietes (MI) erhalten. Dies entspricht auch der Darstellung des Geltungsbereichs als gemischte Baufläche (M) im derzeit gültigen Flächennutzungsplan.

Umgriff Billigungsbeschluss

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
  • Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848-465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de
  • Herr Yanguang Chen, Telefon: 09171 848-427, E-Mail: yanguang.chen@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 08.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.12.2016 - 06.02.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.07.2017 - 28.08.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 03.08.2017 - 04.09.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.10.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.11.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Bekanntmachungen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten