Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
E 6 Grimmstraße 4. Änderung in der Gemarkung Eckersmühlen
Der Stadtrat Roth hat am 27.09.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. E 6 Grimmstraße zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Eckersmühlen der Stadt Roth und wird begrenzt durch
die Roth im Westen
Wohnbebauung bzw. die Straße Neue Siedlung im Osten und Norden
einen Kinderspielplatz im Süden
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. E 6 Grimmstraße, 2. Änderung.
Im Bebauungsplan sollen die Mischgebiete als Flächen für Allgemeines Wohngebiet aus-gewiesen werden. Des Weiteren sollen die Festsetzungen zur Vollgeschoßzahl und zur Bauweise angepasst werden, um eine sinnvolle städtebaulich Nachverdichtung zu ermöglichen.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 27.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.11.2016 - 05.01.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
- 30.11.2016 - 16.01.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 25.04.2017, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- 15.05.2017 - 23.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 22.05.2017 - 23.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 29.08.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 08.09.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Parallelverfahren
Anhänge
Bekanntmachungen
- Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (PDF, 1,78 MB)
Plandarstellung
- Planblatt (PDF, 11,56 MB)
Textliche Festsetzungen
- Satzung (PDF, 163,32 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 0,98 MB)