Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
34. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Bereich "Zu den Höfen" in der Wege der Berichtigung in der Gemarkung Belmbrach
In der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes im Bereich B 5 Zu den Höfen wird der Flächennutzungsplan redaktionell angepasst. Ursprünglich ausgewiesene Grünflächen werden im Bereich am Forstäckerweg als Wohnbauflächen dargestellt. Dies entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan B 5 Zu den Höfen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 28.07.2016, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
- 34. Flächennutzungsplanänderung (PDF, 793,68 KB)
Bekanntmachung
- Bekanntmachung der Berichtigung (PDF, 284,24 KB)