Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

34. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Bereich "Zu den Höfen" in der Wege der Berichtigung in der Gemarkung Belmbrach

In der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes im Bereich „B 5 Zu den Höfen“ wird der Flächennutzungsplan redaktionell angepasst. Ursprünglich ausgewiesene Grünflächen werden im Bereich am Forstäckerweg als Wohnbauflächen dargestellt. Dies entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan B 5 „Zu den Höfen“.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Umgriff

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 28.07.2016, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

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