Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

35. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Bereich "Harrlach/Herzogschlag" in der Wege der Berichtigung in der Gemarkung Harrlach

In der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes im Bereich H 1 „Harrlach/Herzogschlag“ wird der Flächennutzungsplan redaktionell angepasst. Das ursprünglich ausgewiesene Mischgebiet wird im Bereich Füttererstraße als Wohnbaufläche und der südlich gelegene, ursprünglich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, wird als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Dies entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan H 1 „Harrlach/Herzogschlag“.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Umgriff

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 01.08.2016, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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