Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
35. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Bereich "Harrlach/Herzogschlag" in der Wege der Berichtigung in der Gemarkung Harrlach
In der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes im Bereich H 1 Harrlach/Herzogschlag wird der Flächennutzungsplan redaktionell angepasst. Das ursprünglich ausgewiesene Mischgebiet wird im Bereich Füttererstraße als Wohnbaufläche und der südlich gelegene, ursprünglich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, wird als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Dies entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan H 1 Harrlach/Herzogschlag.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 01.08.2016, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
- 35. Flächennutzungsplanänderung (PDF, 822,73 KB)
Bekanntmachung
- Bekanntmachung der Berichtigung (PDF, 89,85 KB)