Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
P 2 P2 und Altes Industriegebiet 3. Änderung in der Gemarkung Pfaffenhofen
Der Rat der Stadt Roth hat am 26.06.2012 bzw. am 29.10.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Be-bauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan P 2 und Altes Industriegebiet zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Pfaffenhofen und wird begrenzt durch
die Industriestraße im Westen
Waldflächen im Osten
Sport- und Waldflächen im Süden
gewerbliche Bauflächen im Norden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan vom 08.10.2003 bzw. den Gesamtumgriff der 2. Änderung vom 26.07.2006 mit einer Gesamtfläche von ca. 6,2 ha.
Die bisher ausgewiesene Mischgebietsfläche südlich der Neuen Werkstraße soll in die Nutzung als Wald zurückgeführt werden. Die grünordnerischen Bestimmungen, welche den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche tangieren, sollen flexibler festgesetzt werden.
Ansprechperson
- Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848-465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 29.10.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.02.2015 - 10.03.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 21.03.2018 - 25.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 28.08.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 28.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- Planblatt (PDF, 1,16 MB)
Textliche Festsetzungen
- Textliche Festsetzung (PDF, 70,06 KB)
Zusammenfassende Erklärung
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 58,69 KB)
amtliche Bekanntmachungen
- Amtl Bekanntmachung (PDF, 417,93 KB)