Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
27. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Bereich "Pfaffenhofen - Neue Werkstraße" in der Gemarkung Pfaffenhofen
Der Rat der Stadt Roth hat am 29.10.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungs-plan/Landschaftsplan im Bereich Pfaffenhofen-Neue Werkstraße zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Pfaffenhofen und wird begrenzt durch
Waldflächen im Süden, Westen und Osten
Die Neue Werkstraße im Norden.
Die gemischten Bauflächen bzw. Grünflächen sollen in Waldflächen umgewandelt werden.
Ansprechperson
- Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848-465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 29.10.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.02.2015 - 10.03.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 21.03.2018 - 25.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 30.10.2018, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- 27. Änderung (PDF, 6,97 MB)
Amtliche Bekanntmachung
- 27.FNP-Ä.-Amtl Bekanntmachung-Genhemigung-RHV (PDF, 267,31 KB)
Zusammenfassende Erklärung
- 27.Ä.- P2-3.Ä._Zusammenfassende Erklärung_2019_12_04 (PDF, 46,01 KB)