Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
20. Änderung des Flächennutzungsplane mit Landschaftsplan in der Bereich "Barnsdorf" in der Gemarkung Belmbrach
Der Rat der Stadt Roth hat am 31.03.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Barnsdorf zu ändern. Am 24.11.2009 wurde mit Beschluss des Stadtrates der Geltungsbereich erweitert.
Mit der Änderung sollen gewerbliche Bauflächen erweitert werden sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung besteht aus fünf Teilflächen.
Ansprechperson
- Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848-465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 31.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.12.2009 - 08.01.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 28.01.2016 - 29.02.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 20.07.2017, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- 20. Flächennutzungsplanänderung (PDF, 16,95 MB)
Bekanntmachung der Genehmigung
- Bekanntmachung der Genehmigung (PDF, 248,12 KB)