Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
E 6 Grimmstraße 5. Änderung in der Gemarkung Eckersmühlen
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 1,7 Hektar und befindet sich im Ortsteil Eckersmühlen, im Südosten der Stadt Roth.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Süden und Westen durch die bestehende Wohnbebauung
Im Norden durch Waldflächen mit anschließendem Talgrund sowie
Im Osten durch gewerbliche Bauflächen bzw. einen Kinderspielplatz.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Roth Nr. E 6 „Grimmstraße“.
Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, als Maßnahme der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der örtlichen Wohnbebauung zu schaffen.
Ansprechperson
- Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: raphael.heider@stadt-roth.de
Verfahrensschritte
- 16.01.2018 - 16.02.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 27.03.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 27.04.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Parallelverfahren
Anhänge
Amtliche Bekanntmachung
- Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (PDF, 901,72 KB)
Plandarstellung
- Planblatt (PDF, 11,56 MB)
Textliche Festsetzungen
- Satzung (PDF, 165,87 KB)
Begründung
- Begründung (PDF, 999,57 KB)